Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz

Verantwortliche/Verantwortlicher für die Vorbeugung der Korruption und der Transparenz

Verantwortliche/Verantwortlicher für die Vorbeugung der Korruption und der Transparenz (Punkt 4.3 des Beschlusses LR 193/2023)

Bericht des/der Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz

Die Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung an den autonomen Schulen (RPC) – die Bildungsdirektoren: Auf Landesebene üben die jeweiligen Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren die Funktion des Verantwortlichen für die Korruptions-vorbeugung aus.

Die Beauftragten für die Vorbeugung der Korruption – die Abteilungsdirektoren der Bildungsdirektionen: Auf Landesebene üben die Abteilungsdirektoren der jeweiligen Bildungsdirektionen die Funktion des Beauftragten für die Korruptionsvorbeugung aus

Die Schulführungskräfte: Die Schulführungskräfte sind für alle Maßnahmen und Verwaltungsmaßnahmen der Schule verantwortlich, für die sie zuständig sind.