Die auf die Schulen anwendbaren Veröffentlichungspflichten in der Sektion „Transparente Verwaltung“ wurden in der Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 Determinazione n. 430 del 13/04/2016 – rif. – www.anticorruzione.it festgelegt und aufgelistet. Mit genanntem Beschluss hat ANAC der Organisation, der Größenordnung, der Aufgabenbereiche und der Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen Rechnung getragen.
Sektion aktualisiert am/sezione attualizzata il 13.11.2024
Linee guida ANAC sull’applicazione alle istituzioni scolastiche