Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit gleichartigen Funktionen

Interne Kontrollorgane

An den Schulen gibt es im Sinne von Artikel 74 des GvD. Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.

2022 Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten

Akte der unabhängigen Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen  oder andere Gremien mit ähnlichen Funktionen – Art. 31, d.lgs.n. 33/20213

Allegato 1.1

Allegato 2.1. A

Allegato 3

2023 Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten

Akte der unabhängigen Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen  oder andere Gremien mit ähnlichen Funktionen – Art. 31, d.lgs.n. 33/20213:

Beschluss der ANAC-Nr. 203 vom 17. Mai 2023

Gemäß Art. 1, Absatz 562, des Gesetzes vom 29. Dezember 2022, Nr. 179 (Haushaltsgesetz für 2023), veröffentlicht im Amtsblatt vom 29. Dezember 2022, „Die in Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe g) des Gesetzesdekrets vom 27. Oktober 2009, Nr. 150 vorgesehenen Befugnisse werden an den Bildungseinrichtungen durch die Kontrollorgane durchgeführt.“

Erklärung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 15/09/2023

Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 13/12/2023

2024 Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten

Akte der unabhängigen Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen  oder andere Gremien mit ähnlichen Funktionen – Art. 31, d.lgs.n. 33/20213:

Beschluss der ANAC-Nr. 203 vom 17. Mai 2023

Gemäß Art. 1, Absatz 562, des Gesetzes vom 29. Dezember 2022, Nr. 179 (Haushaltsgesetz für 2023), veröffentlicht im Amtsblatt vom 29. Dezember 2022, „Die in Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe g) des Gesetzesdekrets vom 27. Oktober 2009, Nr. 150 vorgesehenen Befugnisse werden an den Bildungseinrichtungen durch die Kontrollorgane durchgeführt.“

Bestätigungsprotokoll 2024

Erklärung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 20/06/2024