Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit gleichartigen Funktionen
Interne Kontrollorgane
An den Schulen gibt es im Sinne von Artikel 74 des GvD. Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.
2022 Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten
Akte der unabhängigen Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit ähnlichen Funktionen – Art. 31, d.lgs.n. 33/20213
2023 Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten
Akte der unabhängigen Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit ähnlichen Funktionen – Art. 31, d.lgs.n. 33/20213:
Beschluss der ANAC-Nr. 203 vom 17. Mai 2023
Gemäß Art. 1, Absatz 562, des Gesetzes vom 29. Dezember 2022, Nr. 179 (Haushaltsgesetz für 2023), veröffentlicht im Amtsblatt vom 29. Dezember 2022, „Die in Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe g) des Gesetzesdekrets vom 27. Oktober 2009, Nr. 150 vorgesehenen Befugnisse werden an den Bildungseinrichtungen durch die Kontrollorgane durchgeführt.“
Erklärung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 15/09/2023
Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 13/12/2023
2024 Bestätigung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten
Akte der unabhängigen Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit ähnlichen Funktionen – Art. 31, d.lgs.n. 33/20213:
Beschluss der ANAC-Nr. 203 vom 17. Mai 2023
Gemäß Art. 1, Absatz 562, des Gesetzes vom 29. Dezember 2022, Nr. 179 (Haushaltsgesetz für 2023), veröffentlicht im Amtsblatt vom 29. Dezember 2022, „Die in Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe g) des Gesetzesdekrets vom 27. Oktober 2009, Nr. 150 vorgesehenen Befugnisse werden an den Bildungseinrichtungen durch die Kontrollorgane durchgeführt.“
Erklärung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 20/06/2024