Unabhängige Bewertungsgremien

Interne Kontrollorgane

Für diese Überprüfung und Bestätigung sind in jeder Verwaltung die unabhängigen Bewertungsorgane (sog. „Organismi indipendenti di valutazione“, OIV) oder Organe mit ähnlichen Funktionen der jeweiligen Körperschaft zuständig. Mit Beschluss Nr. 488 vom 13. Juni 2023 hat die Landesregierung den Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz für den Zeitraum 2023-2025 angepasst, und beschlossen, dass die Überprüfungs- und Bestätigungsaufgaben von den Kontrollorganen der Schulen laut Artikel 33 ff. des DLH Nr. 38/2017 wahrgenommen werden sollen.“

Allegato 1.1

Allegato 2.1. A

Allegato 3

Erklärung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 2023