Vorbeugung der Korruption

Vorbeugung der Korruption

Informationen und Unterlagen zur Vorbeugung der Korruption

Delibera430_2016.pdf (anticorruzione.it)

BLR_Nr. 187_22.03.2022_Antikorruptionsplan 2022 – 2024

Dreijahresplan für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz (Beschluss der Landesregierung Nr. 193/2023)

Verantwortliche/Verantwortlicher für die Vorbeugung der Korruption und der Transparenz (Punkt 4.3 des Beschlusses LR 193/2023)

Verordnungen für die Vorbeugung und Ahndung der Korruption und Illegalität – trifft auf die Schulen nicht zu

Bericht des/der Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz

Von der ANAC erlassene Maßnahmen und Akte zur Anpassung an diese Maßnahmen – trifft auf die Schulen nicht zu

Feststellung der Verstöße – trifft auf die Schulen nicht zu

Die Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung an den autonomen Schulen (RPC) – die Bildungsdirektoren: Auf Landesebene üben die jeweiligen Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren die Funktion des Verantwortlichen für die Korruptions-vorbeugung aus.

Die Beauftragten für die Vorbeugung der Korruption – die Abteilungsdirektoren der Bildungsdirektionen: Auf Landesebene üben die Abteilungsdirektoren der jeweiligen Bildungsdirektionen die Funktion des Beauftragten für die Korruptionsvorbeugung aus

Die Schulführungskräfte: Die Schulführungskräfte sind für alle Maßnahmen und Verwaltungsmaßnahmen der Schule verantwortlich, für die sie zuständig sind.

 

Meldungen rechtswidrigen Verhaltens (Whistleblowing)

Die rechtliche Regelung des whistleblowing sieht spezi-fische Schutzmechanismen zugunsten des öffentlichen Bediensteten vor, der unerlaubte Handlungen meldet. Mit Entscheidung Nr. 6 vom 28. April 2015 hat die Gesamt-staatliche Antikorruptionsbehörde (ANAC) „Richtlinien im Bereich Schutz des öffentlichen Bediensteten, der unerlaubte Handlungen meldet (sog. Whistleblower)“ erlassen, mit welchen den öffentlichen Verwaltun-gen detaillierte Anweisungen zur Umsetzung dieses Instituts erteilt wurden. Der Schutz des Whistleblower ist eine Pflicht für jede öffentliche Verwaltung, die zu diesem Zweck „konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bediens-teten” zu treffen hat und die im dreijährigen Antikorrup-tionsplan genauer zu erläutern sind.

Für die Meldung unerlaubter Handlungen wurden entsprechende E-Mail Postfächer aktiviert (für die deutschsprachigen Schulen:

whistleblowerdeu@schule.suedtirol.it

Vordruck_Whistleblower_deutsch