Kriterien und Modalitäten
Kriterien für die Unterstützung von minderbemittelten Schülerinnen und Schülern bei Schulausflügen und Schulprojekten:
Der Schulrat hat die Modalitäten für die Erhebung der Bedürftigkeit der Schülerinnen und Schüler beschlossen (Beschluss). Darin wird die Schulführungskraft ermächtigt, in begründeten Fällen bedürftige Familien von Schülerbeiträgen zur Deckung der Kosten, die im Zusammenhang mit unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen bzw. besonderen Projekten entstehen, ganz oder teilweise zu befreien.
Die Schulführungskraft trifft die Entscheidung auf der Grundlage einer Eigenerklärung, die vom Antragsteller mindestens 15 Tage vor Durchführung der Veranstaltung in der Grundschuldirektion eingereicht wird.
Der Antragsteller erklärt darin,
- aus wie vielen Familienmitgliedern sich die Familie zusammensetzt,
- dass das bereinigte Jahreseinkommen der Familie das Doppelte bzw. Eineinhalbfache des sozialen Mindesteinkommens nicht übersteigt,
- ob die Familie finanzielle Zuwendungen in Anspruch nimmt und welche.
Die Schulführungskraft kann die Befreiung von Schülerbeiträgen im Ausmaß von 50% gewähren,
- falls das bereinigte Jahreseinkommen der Familie das Zweifache des sozialen Mindesteinkommens nicht übersteigt.
Die Schulführungskraft kann. die Befreiung von Kosten im Ausmaß von 100% gewähren,
- falls das bereinigte Jahreseinkommen der Familie das Eineinhalbfache des sozialen Mindesteinkommens nicht übersteigt.
Das soziale Mindesteinkommen wird jährlich mit Beschluss der Landesregierung festgelegt und beschlossen. Nach Prüfung des Antrages wird dem Antragsteller ein schriftlicher Bescheid über das Ausmaß der finanziellen Unterstützung gegeben. Das Gesuch kann mit nachfolgendem Formblatt eingereicht werden:
Antrag um Befreiung von Schülerbeiträgen
Die Mittelschule „Oswald von Wolkenstein“ beteiligt sich nicht an Spendenaktionen.